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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEOPERIS für Verträge mit Kunden über Solaranlagen und
Solaranlagen Komponenten

1. Anwendungsbereich und Rangfolge
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB*) finden auf Verträge zwischen der GEOPERIS
(„GEOPERIS“) und Kunden*innen
Anwendung, die die Lieferung („Kaufverträge“) oder die Lieferung und Montage („Werkverträge“)
von Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten zum
Gegenstand haben.
1.2. Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträge und Werkverträge gleichermaßen
Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert
Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.
1.3. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Verbraucher*innen i.S.v. § 14 BGB und
Unternehmer*innen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst
„Kunden*innen“) gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf
Verbraucher*innen oder Unternehmer*innen genommen wird.
1.4. Verbraucher*innen sind Kunden*innen, die mit ihrer Solaranlage Energie erzeugen wollen, die
überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs
genutzt werden soll.
1.5. Die im Angebot der GEOPERIS enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.
1.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen
(„anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung,
als die GEOPERIS diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.7. Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten, Auftragsbestätigungen
oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsschluss
2.1. Das Ihnen von der GEOPERIS unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe
eines Angebotes.
2.2. Ein Angebot unterbreiten Sie der GEOPERIS, wenn Sie das Angebot unterzeichnet an die
GEOPERIS zurücksenden. Die GEOPERIS wird das
Angebot prüfen und Ihnen eine Bestätigung zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung bei Ihnen
kommt der Vertrag zustande.
2.3. Für den Fall, dass nach Vertragsschluss ein Aufmaß durch die GEOPERIS vereinbart wird und das
Aufmaß ergibt, dass sich der Leistungsumfang des
Vertrages ändern (z.B. Art und Anzahl der Komponenten), wird die GEOPERIS Ihnen ein Angebot über
die Änderung des Vertrages übermitteln. Die
Änderung des Vertrages wird wirksam, wenn Sie das Angebot annehmen.
2.4. Soweit vereinbart wird, dass die GEOPERIS den Antrag für den Netzanschluss der Solaranlage
beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der
Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt.
Für den Netzantrag benötigt die GEOPERIS Ihre
Vollmacht. Ein entsprechendes Formular liegt dem Angebot bei.

3. Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen
3.1. Die Prüfung, ob das Gebäude, die Lärmschutzwand oder ähnliches („bauliche Anlage“), worauf
oder woran die Solaranlage montiert werden soll, die
baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage bzw. der
Komponenten erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der
baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
3.2. Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der
Solaranlage erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf
Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht im
Leistungsumfang enthalten.
3.3. Die Erstellung von Geboten für Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bzgl. der
Förderung der Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang
enthalten.
3.4. GEOPERIS steht nicht dafür ein, dass der Kunde für die Errichtung und/oder den Betrieb der
Anlagen staatliche Förderungen erhält.
3.5. Der Anschluss der Solaranlage bzw. der Komponente an vorhandene Blitzschutzanlagen ist nicht
im Leistungsumfang enthalten.
3.6. Die Beantragung des Netzanschlusses für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Dies gilt auch im Falle notwendiger Änderungen
vorhandene Netzanschlüsse.
3.7. GEOPERIS haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und
für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später
ggfls. geltend gemacht werden.
3.8. Die Beantragung der Messeinrichtungen für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang
enthalten. Dies gilt auch im Falle eines notwendigen
Austausches vorhandener Messeinrichtungen.
3.9. Weitere, für den Betrieb der Solaranlage ggf. erforderliche Komponenten, die nicht im
Leistungsumfang des Vertrages aufgeführt sind, z.B.
Anschlusspunkt Zählerplatz Feld („APZ Feld“) zur Übertragung von Messdaten, sind nicht im
Leistungsumfang enthalten.
3.10. Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand,
Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur
beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit der Speicherinstallation neu errichteten
Anlagenteile.
3.11. Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV-Anlage technisch
realisierbar macht. Es wird der vorhandene Zählerschrank
genutzt. Sollte ein zusätzlicher 2-teiliger Zählerschrank bauseits notwendig sein, so sind die Kosten
vom Kunden zu tragen (vorhandener Zählerschrank
bleibt bestehen, Anlage wird nicht umgeschwenkt).
3.12. Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von GEOPERIS geschuldeten
Leistungen.
3.13. Die Registrierung der Solaranlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist
nicht im Leistungsumfang enthalten.

4. Modellrechnungen
4.1. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer Solaranlage (z.B. aufgrund von
Schwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen,
Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichter) von den Ergebnissen in Modellrechnungen
abweichen kann.
4.2. Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über
die Leistung der Solaranlage (zu erwartender
Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der GEOPERIS über die Beschaffenheit der
Solaranlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine
Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.
4.3. Angenommene / errechnete PV-Erträge und ein Autarkiegrad sind lediglich theoretisch
errechnete Werte und können von den tatsächlich durch die
Anlage erreichten Werten abweichen. Hierfür übernimmt GEOPERIS keine Haftung. Diese werden
nicht Geschäftsgrundlage sowie nicht Vertragsbestandteil
des Vertrages.
4.4. Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PV-Anlage einen
negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten
Erträge haben können. GEOPERIS übernimmt für die Freiheit von Verschattungen und/oder
Verschmutzungen keine Haftung.

5. Mitwirkungspflichten Kunden*innen (nur für Werkverträge)
5.1. Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der GEOPERIS ausreichend geschützte
Flächen für die Lagerung der Komponenten der
Solaranlagen nebst Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen.
5.2. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen
gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder
gestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch Haftung Ziffer 14.5).
5.3. Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der
vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung
durchgeführt werden können.

6. Termine
In dem Vertrag genannte Bau- und/oder Liefertermine sind Wunschtermine und daher unverbindlich.
Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem
Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw.
Zulieferer der GEOPERIS. Alle Termine setzen voraus, dass der
Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den fristgemäßen
sowie vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger
eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich
aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzt in jedem
Fall eigenes Verschulden der GEOPERIS voraus.
Die GEOPERIS wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit Ihnen abstimmen.

7. Zahlungsbedingung
7.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei Kaufverträgen nach
Lieferung und bei Werkverträgen nach Abnahme.
7.2. Der Kunde ist auf Verlangen von GEOPERIS verpflichtet, die vereinbarten Leistungen
teilabzunehmen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die
Elektroinstallation & AC-Montage und die Dokumentation noch nicht erbracht sind. Die
Elektroinstallation & AC-Montage ist unter den derzeitigen
Bedingungen (abhängig von der Region und Anlagengröße) frühestens 6 Wochen nach DC-Montage
möglich. Die Dokumentation wird dem Kunden binnen 6
Monaten nach Teilabnahme übergeben.
7.3. Rechnungen sind binnen 5 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
7.4. Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der GEOPERIS
vorzunehmen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die GEOPERIS behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten und montierten Komponenten der
Solaranlage das Eigentum vor bis zur vollständigen
Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. USt.) und der Ihnen gegenüber geltend gemachten
Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.
8.2. Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nicht berechtigt, die Solaranlage
bzw. die Komponenten zu verkaufen.

9. Mängelrechte
9.1. Verbraucher*innen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen
einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw.
Abnahme, gegenüber der GEOPERIS in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für
die Fristwahrung genügt.
9.2. Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die
Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Pfalzsolar im Wege der
Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.
9.3. Liefert die GEOPERIS zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die
GEOPERIS von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften
Sache verlangen.
9.4. Die GEOPERIS kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist.
9.5. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht
aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
9.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie Ihnen nicht zumutbar oder verweigert die GEOPERIS die
Nacherfüllung, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder
Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz
geltend zu machen.
9.7. Sie sind nicht berechtigt, Mängel im Rahmen der Selbstvornahme zu beseitigen.

10. Verjährung von Mängelrechten
10.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zwei Jahre.
10.2. Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.
Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten („Kardinalspflicht“). Kardinalspflichten sind
solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen dürfen.

11. Herstellergarantien
Soweit den Komponenten der Solaranlage Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien,
handelt es sich um selbständige Verträge zwischen
Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen
Hersteller geltend machen.

12. Widerrufsrecht (für Verbraucher*innen)
12.1. Zu Kaufverträgen (vgl. Ziffer 1.1):
12.1.1. Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den
Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14
Tage, ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
Waren bzw. (bei mehreren Waren) die letzten Waren in
Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der GEOPERIS
GEOPERIS ,Wolfhartstr. 1  67069 Ludwigshafen
Tel. 0621/65052128, E-Mail , mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der
Post versandter Brief oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das dem Angebot
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, auch abrufbar
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
12.1.2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf des Vertrags ist bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten
haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass
Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die
Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post
zurückgesandt werden können, tragen Sie die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist der Postversand nicht möglich, tragen wir die
Kosten der Rücksendung der Waren.
12.2. Zu Werkvertragen (vgl. Ziffer 1.1):
12.2.1. Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den
Werkvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14
Tage, ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben. müssen Sie uns der
GEOPERIS, Wolfhartstr.1  67069 Ludwigshafen
67069, Tel. 0621/65052128, E-Mail , mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein
mit der Post versandter Brief oder E-Mail)
über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden. auch abrufbar unter
12.2.2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart: in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir Waren zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis
erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie
uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist
von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post zurückgesandt werden können, tragen
Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der
Waren. Ist der Postversand nicht möglich, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren.
12.2.3. HINWEIS / Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist:
Haben Sie verlangt, dass Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erlischt Ihr
Widerrufsrecht, wenn die GEOPERIS vor Ablauf der
Widerrufsfrist die Leistungen vollständig erbracht hat. Sind die Leistungen teilweise erbracht worden,
erlischt Ihr Widerrufsrecht teilweise. In diesem Fall
haben Sie der GEOPERIS die Leistungen zu zahlen, die bis zu dem Zeitpunkt erbracht worden sind, zu
dem Sie die GEOPERIS von der Ausübung des
Widerrufsrechts unterrichtet haben. Für die erbrachten Leistungen ist, im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Werkvertrag vorgesehenen Leistungen, ein
anteilsmäßig angemessener Betrag zu zahlen.

13. Rücktrittsrecht
13.1. Die GEOPERIS räumt Ihnen das Recht ein, bis zum letzten Tag vor der vereinbarten Lieferung
bzw. dem vereinbarten Montagetermin, gegen Zahlung
einer Pauschale in Höhe von 20 % des zur Zeit der Rücktrittserklärung vereinbarten Gesamtpreises
(zzgl. Umsatzsteuer), vom Vertrag zurückzutreten. Die
Rücktrittserklärung bedarf der Textform.
13.2. Es steht Ihnen frei der GEOPERIS nachzuweisen, dass der GEOPERIS durch Ihren Rücktritt kein
oder ein wesentlich niedriger Schaden als die
13.3. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie das Widerrufsrecht für Verbraucher*innen bleiben von
vorstehenden Rücktrittsrecht unberührt.

14. Haftung der GEOPERIS
14.1. Die GEOPERIS haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
bei von der GEOPERIS übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes.
14.2. Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die
GEOPERIS für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb
vertrauen dürfen.
14.3. Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher
Vertragspflichten beruhen, haftet die GEOPERIS insgesamt
in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).
14.4. Die GEOPERIS haftet nicht für Schäden, die auf mangelnde Eignung (einschl.
Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der
baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die Solaranlage angebracht werden soll.
14.5. Die GEOPERIS haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene
Komponenten der Solaranlage und Montagematerialien, die
während der Ausführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne
sind nicht die gesetzlichen Vertreter der GEOPERIS und
Personen, derer sich die GEOPERIS zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt
Ihnen für solche Risiken entsprechende Versicherungen
abzuschließen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1. Bei Verträgen mit Verbraucher*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes
oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher*in
zur Zeit der Klageerhebung. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Verlegen Sie nach
Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der
Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht
Bekannt ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
Mannheim.
15.2. Bei Verträgen mit Unternehmer*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag Mannheim.
15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine
Anwendung.

16. Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: https://www.geoperis.com
17. Sonstiges
17.1. Die GEOPERIS ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterlieferanten
einzusetzen,
17.2. Die Veröffentlichung unserer Angebote im Internet oder in Intranets, (z.B. auf Homepages oder
in sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook,
Instagram und YouTube) ist nicht gestattet.
17.3. Die Marken und die Firmierung der GEOPERIS dürfen nur insoweit genutzt werden, wie die
GEOPERIS hierzu jeweils ihre vorherige schriftliche
Zustimmung erteilt.
17.4. Sie können Ihre Forderungen mit Forderungen der GEOPERIS aufrechnen, soweit Ihre
Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
17.5. Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
17.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien werden an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine
Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen
Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei
Vertragslücken.
GEOPERIS Energiesysteme
Wolfhartstr. 1 
67069 Ludwigshafen
Telefon: +49 (0) 621-15961779
E-Mail:
Homepage: https://geoperis.com
Mit freundlichen Grüßen
Georgios Karampimperis
Projektmanagement & Administrator
 Mobiltelefon: 0175-9780225
 Email: