Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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3. Zweck der Verarbeitung
Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Kontaktaufnahme verwendet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
4. Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, außer bei gesetzlicher Verpflichtung.
5. Speicherdauer
Ihre Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Kontakt: info@geoperis.com
7. Beschwerderecht
Sie können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verträge über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen · Stand: März 2026 · GEOPERIS Energiesysteme · Wolfhartstr. 1, 67069 Ludwigshafen am Rhein
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GEOPERIS Energiesysteme (Inhaber: Georgios Karampimperis) und Kund*innen über die Lieferung und/oder Montage von Photovoltaikanlagen und Komponenten. Für Aufträge mit vereinbartem Direktfinanzierungsmodell gilt ergänzend der separate Ratenzahlungsvertrag.
Unsere Leistungsversprechen
GEOPERIS Energiesysteme bietet seinen Kunden folgende Kernleistungen und Vorteile:
Direktfinanzierung ohne Bank: GEOPERIS finanziert Ihre Photovoltaikanlage direkt – ohne Bankbeteiligung, ohne Bonitätsprüfung und ohne SCHUFA-Anfrage. Es findet keinerlei Eintrag in Auskunfteien statt.
0 % Zinsen: Unsere Direktfinanzierung ist vollständig zinsfrei. Es fallen keine Finanzierungskosten, Bearbeitungsgebühren oder versteckten Kosten an. Sie zahlen ausschließlich den vereinbarten Anlagenpreis.
Bequeme Monatszahlung: Die Restschuld wird in gleichbleibenden monatlichen Raten beglichen. Der Betrag und das Fälligkeitsdatum werden individuell im Ratenzahlungsvertrag festgelegt – planbar und transparent.
50 % Anzahlung genügt: Es reicht eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises vor Montagebeginn. Den Rest zahlen Sie bequem in monatlichen Raten direkt an GEOPERIS.
Laufzeit bis 15 Jahre: Je nach Modell wählen Sie eine Laufzeit von 5 bis 15 Jahren – individuell angepasst an Ihre finanzielle Situation.
Alles aus einer Hand: Planung, Lieferung, Montage und Netzanmeldung – GEOPERIS übernimmt den gesamten Prozess für Sie.
0 % Mehrwertsteuer: Gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden seit 2023 der Nullsteuersatz.
§ 1 Anwendungsbereich
Diese AGB finden auf Verträge zwischen GEOPERIS Energiesysteme und Kund*innen Anwendung, die die Lieferung oder Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen zum Gegenstand haben. Die im Angebot enthaltenen Bestimmungen haben Vorrang. Abweichenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von GEOPERIS sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet zurücksendet und GEOPERIS eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform.
§ 3 Nicht im Leistungsumfang
Statikprüfung der baulichen Anlage
Baurechtliche Genehmigungen
Blitzschutzanschluss
Marktstammdatenregister-Registrierung
Erdarbeiten und Umrüstung vorhandener Zählerschränke (sofern nicht gesondert vereinbart)
Netzanschlussantrag (sofern nicht gesondert vereinbart)
§ 4 Komponentenauswahl & Hersteller
4.1 GEOPERIS arbeitet mit einem breiten Sortiment von über 70 Herstellern für PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher und Wallboxen. Die Auswahl der Komponenten erfolgt auf Basis der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowie unter Berücksichtigung der technischen Eignung für das jeweilige Projekt.
4.2 Verfügbarkeitsvorbehalt: Alle im Angebot genannten Komponenten und Hersteller stehen unter Verfügbarkeitsvorbehalt. Sollte ein angebotsgemäßes Produkt zum Zeitpunkt der Montage nicht lieferbar sein (z. B. durch Lieferengpässe, Produktionsausfälle oder Sortimentsänderungen des Herstellers), ist GEOPERIS berechtigt und verpflichtet, dem Kunden eine technisch gleichwertige Alternativkomponente anzubieten. Die Alternativkomponente wird in Qualität, Leistung und Preis dem ursprünglichen Produkt entsprechen oder dieses übertreffen.
4.3 Der Kunde wird über einen notwendigen Komponentenwechsel rechtzeitig informiert. Ein Recht auf Lieferung eines bestimmten Herstellers oder Modells besteht nicht, sofern eine gleichwertige Alternative angeboten wird. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die angebotene Alternative objektiv nicht gleichwertig ist und dem Kunden die Annahme nicht zumutbar ist.
§ 5 Ertragsprognosen
Ertragsprognosen sind theoretische Richtwerte ohne zugesicherte Eigenschaft. Tatsächliche Erträge können durch Wetter, Verschattung oder technische Faktoren abweichen. Errechnete Autarkiegrade und Amortisationszeiten werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt geschützte Lagerflächen während der Montage bereit, sichert Materialien gegen Beschädigung und Diebstahl und gewährleistet unterbrechungsfreie Arbeitsausführung im vereinbarten Zeitraum.
§ 7 Termine (alt)
Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Fixterminvereinbarung vorliegt. Terminverzögerungen durch Unterlieferanten oder fehlende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von GEOPERIS.
§ 7 Zahlungsbedingungen & Direktfinanzierung
7.1 Direktfinanzierung ohne Bank und ohne SCHUFA: GEOPERIS gewährt dem Kunden eine Direktfinanzierung vollständig ohne Bankbeteiligung. Es wird keine SCHUFA-Anfrage gestellt und kein Eintrag in Auskunfteien vorgenommen. Eine Bonitätsprüfung findet nicht statt. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich auf Basis einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und GEOPERIS.
7.2 Zinsfreiheit: Die Direktfinanzierung ist vollständig zinsfrei. Es fallen keine Finanzierungskosten, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Aufschläge an. Der Kunde zahlt ausschließlich den im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreis der Anlage.
7.3 Anzahlung & Monatliche Raten: Bei Direktfinanzierung ist eine Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtpreises vor Montagebeginn fällig. Die Restschuld wird in gleichbleibenden monatlichen Raten beglichen. Ratenhöhe, Fälligkeitsdatum und Laufzeit (5 bis 15 Jahre) werden individuell im Ratenzahlungsvertrag festgelegt. Die Raten sind jeweils zum vereinbarten Datum eines Monats fällig.
7.4 Automatischer Verzug: Eine Mahnung bei Zahlungsverzug ist nicht erforderlich, da die Fälligkeitstermine nach dem Kalender bestimmt sind (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn eine Rate nicht pünktlich eingeht.
7.5 Gesamtfälligstellung: Kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, und beläuft sich der Rückstand auf mindestens 10 % des Gesamtpreises (bei Laufzeiten bis 3 Jahre) bzw. 5 % (bei Laufzeiten über 3 Jahre), ist GEOPERIS berechtigt, den gesamten noch offenen Restbetrag sofort fällig zu stellen. GEOPERIS wird den Kunden vorab schriftlich mit einer Nachfrist von 14 Tagen informieren.
7.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
7.7 Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von GEOPERIS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten und montierten Komponenten (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtpreises Eigentum von GEOPERIS (§ 449 BGB).
8.2 Bis zum vollständigen Eigentumsübergang ist dem Kunden untersagt: Verkauf, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Anlage oder einzelner Komponenten sowie die Einräumung von Rechten Dritter an der Vorbehaltsware.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde GEOPERIS unverzüglich schriftlich zu informieren.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten – insbesondere Zahlungsverzug gemäß § 7.3 – ist GEOPERIS nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Deinstallation erfolgt auf Kosten des Kunden. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung und der Rückholkosten erstattet.
8.5 Bei Veräußerung der Immobilie vor vollständiger Zahlung ist GEOPERIS mindestens 4 Wochen vorab schriftlich zu informieren. Der Kunde stellt sicher, dass der Erwerber über den bestehenden Eigentumsvorbehalt informiert wird.
8.6 Kommt der Kunde seiner Informationspflicht gemäß § 8.5 nicht nach, wird der gesamte offene Restbetrag sofort fällig.
§ 9 Besondere Pflichten bei Ratenzahlung
Der Kunde ist verpflichtet, GEOPERIS unverzüglich über folgende Ereignisse zu informieren: Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder drohende Zahlungsunfähigkeit; beabsichtigter Verkauf der Immobilie; Beschädigung oder Diebstahl von Komponenten der Anlage. Im Insolvenzfall steht GEOPERIS ein Aussonderungsrecht gemäß § 47 InsO zu, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
§ 10 Mängelrechte
Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen ab Abnahme in Textform anzuzeigen. Im Mängelfall besteht Anspruch auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung). Nach zweimaligem Fehlschlagen stehen Minderungs- oder Rücktrittsrechte zu.
§ 11 Verjährung
Verbraucherverträge: 2 Jahre ab Abnahme. Unternehmerverträge: 1 Jahr. Ausgenommen: arglistig verschwiegene Mängel, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leib und Leben.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen. Widerrufsadresse: GEOPERIS Energiesysteme, Wolfhartstr. 1, 67069 Ludwigshafen, Tel: +49 621 15961779, E-Mail: info@geoperis.com
§ 13 Rücktrittsrecht
Rücktritt bis zum letzten Werktag vor dem Montagetermin gegen Rücktrittspauschale von 20 % des Gesamtpreises. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten: Haftung begrenzt auf vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Keine Haftung für Schäden durch mangelhafte Statik oder durch Dritte beschädigte/gestohlene Materialien.
§ 15 Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Steuersatz von 0 % für Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, Betreiber der Anlage zu sein und die steuerlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
§ 16 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Bei Verbraucherverträgen: Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers. Bei Unternehmerverträgen: Gerichtsstand ist Mannheim. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
§ 17 Datenschutz & Sonstiges
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. GEOPERIS ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.